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Erstgespräch

Diese Fragen klären wir mit Ihnen

Fast jede dieser Fragen hat dieselbe ehrliche Antwort: Es kommt auf Ihr Vorhaben an. Grundstück, Zuschnitt, Kosten und Standort führen zu unterschiedlichen Ergebnissen – deshalb beantworten wir sie nicht allgemein, sondern für Ihren Fall.

Förderfähigkeit und Antrag

  • Ist mein Vorhaben überhaupt förderfähig?
  • Zählen die Grundstückskosten zu den förderfähigen Kosten?
  • Kann ich als Bauträger beantragen, obwohl der spätere Käufer noch nicht feststeht?
  • Wie lange dauert das Antragsverfahren?
  • Kann ich das auch als Privatperson beantragen?
  • Kann ich als Investor aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland beantragen?

Miete und Bindung

  • Wie hoch darf die Miete sein – und wie wird sie ermittelt?
  • Wie kann ich als Vermieter die Miete später erhöhen?
  • Was bedeutet die Bindung für mich im Alltag?
  • Kann ich während der Bindungsdauer aussteigen?
  • Kann ich einzelne Wohnungen freifinanziert bauen und verkaufen?

Wirtschaftlichkeit und Vermögensplanung

  • Wie wirkt sich der Zuschuss auf meine Kalkulation aus?
  • Welche Rolle spielt die steuerliche Abschreibung?
  • Kann ich das Objekt später verkaufen?
  • In welcher Rechtsform sollte ich das Vorhaben umsetzen?
  • Wie binde ich meine Familie in ein langfristig gebundenes Objekt ein?

Wo unsere Beratung endet

Einige dieser Fragen berühren steuerliche oder rechtliche Sachverhalte – etwa die Wahl der Rechtsform, die Behandlung von Zuschüssen, die steuerliche Abschreibung oder die Gestaltung von Verträgen. Diese Fragen beantworten wir nicht. Sie sind den steuer- und rechtsberatenden Berufen vorbehalten, und das aus gutem Grund: Sie hängen an Ihren persönlichen Verhältnissen, für die es keine allgemeingültige Antwort gibt.

Unsere Aufgabe ist eine andere, und sie greift genau davor: Wir sorgen dafür, dass Ihr Steuerberater, Ihr Anwalt und Ihre Bank die richtigen Zahlen und die richtigen Fragen auf dem Tisch haben – rechtzeitig, nicht erst im Nachhinein. Wo eine Frage in deren Zuständigkeit fällt, sagen wir Ihnen das offen und benennen, was zu klären ist.

Was wir sehr wohl einbringen, ist Erfahrung. Wir haben Förderanträge für die unterschiedlichsten Konstellationen begleitet – für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, für Personengesellschaften wie GbR, KG und GmbH & Co. KG, für eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR), für Family-Offices und für private Bauherren. Aus dieser Praxis heraus können wir Ihnen Überlegungen und Anregungen mitgeben, die Sie dann mit Ihrem Steuerberater vertiefen. Häufig ist schon die Frage wertvoll, auf die man von allein nicht gekommen wäre.

Alle Angaben auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

So läuft das Erstgespräch

Sie schildern uns Ihr Vorhaben, wir stellen die Fragen, die für die Einschätzung nötig sind – und sagen Ihnen offen, ob es trägt. Kostenfrei und unverbindlich, telefonisch, online oder bei Ihnen vor Ort.

Auch wenn am Ende herauskommt, dass Ihr Vorhaben nicht förderfähig ist: Diese Auskunft ist oft mehr wert als eine Zusage.

Unverbindliches Erstgespräch 0761 70 88 30-0
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Klarastraße 63
79106 Freiburg

0761 70 88 30-0
info@sozial-bau-consulting.de

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