Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).
Anbieter
sbc GmbH Sozial-Bau-Consulting
Klarastraße 63
79106 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Bis August 2026 war die Gesellschaft über zwanzig Jahre in der Kaiser-Joseph-Straße 267 in Freiburg ansässig.
Kontakt
Telefon: 0761 70 88 30-0
E-Mail: info@sozial-bau-consulting.de
Internet: sozial-bau-consulting.de, wohnraumfoerderung-bw.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer
Sebastian Düsenberg
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Registernummer: HRB 7498
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 814318476
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Sebastian Düsenberg
Klarastraße 63, 79106 Freiburg im Breisgau
Berufsrechtliche Angaben
Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung zu ergänzen: Die Erlaubnis nach § 34c wird nach Kategorien erteilt, die einzeln zu nennen sind – Nr. 1 Buchst. a Immobilienvermittlung, Nr. 1 Buchst. b Darlehensvermittlung, Nr. 2 Bauträger, Nr. 3 Baubetreuer, Nr. 4 Wohnimmobilienverwalter. Der erteilte Umfang steht auf Ihrer Erlaubnisurkunde; im Vermittlerregister wird § 34c nicht geführt.
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)
Die Erlaubnis umfasst die Vermittlung von:
- Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO)
- Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO)
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO)
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler)
Berufsbezeichnungen und Staat der Verleihung
Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland
zu prüfen: Die Berufsbezeichnung zu § 34c richtet sich nach den erteilten Kategorien und lautet je nachdem Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter. Bitte an die Urkunde anpassen.
Zuständige Aufsichts- und Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Schnewlinstraße 11–13, 79106 Freiburg im Breisgau
ihk.de/suedlicher-oberrhein
Sie ist zugleich für alle drei Erlaubnisse die zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde.
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, Freiburg im Breisgau
Eintragung im Vermittlerregister nach § 11a Abs. 1 GewO
Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 Satz 1 GewO): D-W-126-3QYH-02
Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO): D-F-126-EB2S-93
Abrufbar unter vermittlerregister.info
Registerführende Stelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 585 0
Eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung wird im Vermittlerregister nicht geführt.
Berufshaftpflichtversicherung
zu ergänzen: Für die Tätigkeit nach §§ 34f und 34i GewO – und bei einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 auch dafür – ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Angabe im Impressum ist nicht zwingend, wird aber allgemein empfohlen. Bitte nennen Sie mir Namen und Anschrift des Versicherers sowie den räumlichen Geltungsbereich, falls Sie die Angabe aufnehmen möchten.
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen
§§ 34c, 34f und 34i Gewerbeordnung (GewO)
§§ 11a, 15a und 15b Gewerbeordnung (Register-, Informations- und Weiterbildungspflichten)
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
§§ 655a bis 655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die genannten Regelungen können auf dem Portal des Bundesministeriums der Justiz unter gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Verbraucherstreitbeilegung
zwingend zu klären, bevor die Seite online geht: Für Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach §§ 34c, 34f und 34i GewO gelten besondere Vorgaben zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Die pauschale Aussage, man sei „nicht bereit und nicht verpflichtet“ teilzunehmen, kann hier unzutreffend und damit wettbewerbsrechtlich angreifbar sein. Welche Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist und ob eine Teilnahmepflicht besteht, hängt vom Umfang Ihrer Erlaubnis und Ihrer Kundenstruktur ab. Bitte lassen Sie diesen Abschnitt von der IHK Südlicher Oberrhein oder anwaltlich formulieren und ersetzen Sie diesen Hinweis durch den geprüften Text.
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