Förderlinie · Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen

Mitarbeiterwohnen: Wohnraum als Standortvorteil

Mit der Förderlinie Mitarbeiterwohnen verbindet das Land die soziale Mietwohnraumförderung mit einem Vorrang für Ihre Beschäftigten. Für ein Unternehmen allein – oder für mehrere gemeinsam. Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das Unternehmen so in den sozialen Wohnungsbau geholt hat.

Auf einen Blick

Die Eckpunkte der Förderlinie

Fördersatz36 %

der berücksichtigungsfähigen Kosten als Regelförderung – bei 30 Jahren Bindung und 33 % Mietabsenkung.

BelegungBeschäftigte

mit gültigem Wohnberechtigungsschein – auch befristet Beschäftigte, Leiharbeitskräfte und Auszubildende.

UnternehmenEins oder mehrere

Mehrere bestimmte Unternehmen können sich die Wohnungen teilen.

VariantenZwei

Mitarbeiterwohnungen oder Werkmietwohnungen – mit unterschiedlicher Bindung an das Arbeitsverhältnis.

Bindungsdauer10–40 Jahre

wählbar: 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahre ab Bezugsfertigkeit.

FormZuschuss

Die Subvention kann vollständig als Zuschuss ausgezahlt werden – alternativ als zinsverbilligtes Darlehen.

Warum Mitarbeiterwohnen

Fachkräfte gewinnen Sie auch über die Wohnung

In angespannten Regionen konkurrieren Unternehmen längst nicht mehr nur über das Gehalt. Eine bezahlbare Wohnung in der Nähe entscheidet mit – in der Pflege, im Handwerk, in der Produktion und bei Auszubildenden.

Der eigentliche Hebel für den Mittelstand: Mehrere Unternehmen können sich zusammenschließen. Wem ein eigenes Wohnbauprojekt zu groß wäre, der teilt es sich mit Nachbarbetrieben – und sichert sich trotzdem Wohnungen für die eigene Belegschaft.

Und das Unternehmen muss nicht selbst bauen. Gefördert wird der Bauherr oder Erwerber, der den Wohnraum zugunsten der Beschäftigten schafft – das kann auch ein Investor sein, mit dem das Unternehmen zusammenarbeitet.

Was gefördert wird

  • Neubau und Ersatzneubau
  • Erwerb neuer Mietwohnungen
  • Dachgeschossausbau, Aufstockung und Anbau
  • Umwandlung von Nichtwohnflächen in Wohnraum
  • Erneuerung leer stehender Wohnungen

Ausgenommen

Vorhaben, die unter die Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete fallen.

Zwei Varianten

Mitarbeiterwohnung oder Werkmietwohnung

Innerhalb der Förderlinie wählen Sie, wie eng die Wohnung an das Arbeitsverhältnis gekoppelt ist. Die Wahl hat Folgen für die Vermietung über die gesamte Bindungsdauer.

Mitarbeiterwohnungen

Die Wohnungen sind vorrangig Beschäftigten der begünstigten Unternehmen vorbehalten. Das Mietverhältnis selbst ist ein reguläres Mietverhältnis.

Werkmietwohnungen

Das Mietverhältnis ist mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft. Das gibt dem Unternehmen mehr Steuerung über die Belegung – und verlangt eine saubere vertragliche Gestaltung.

Worauf es ankommt

Der Punkt, an dem die meisten Planungen kippen

Die Förderlinie ist großzügiger, als viele Unternehmen denken – aber an einigen Stellen strenger, als sie erwarten.

  1. Der Wohnberechtigungsschein bleibt Pflicht

    Die Mitarbeitereigenschaft tritt zur Wohnberechtigung hinzu, sie ersetzt sie nicht. Viele Unternehmen winken an dieser Stelle ab, weil sie ihre Belegschaft für zu gut verdienend halten. Das ist meist ein Irrtum: Die Einkommensgrenzen liegen deutlich höher, als der Begriff „sozialer Wohnungsbau“ vermuten lässt.

  2. Zu früh gekauft oder gebaut

    Mit dem Vorhaben darf vor dem Antrag nicht begonnen, kein Bau- oder Kaufvertrag geschlossen sein. Wer zuerst kauft und dann fragt, ist raus.

  3. Unklare Rollen zwischen Unternehmen und Bauherr

    Wer baut, wer vermietet, welche Unternehmen begünstigt sind und was bei einem Wechsel geschieht – das muss vor dem Antrag geklärt sein, nicht danach.

  4. Falsche Variante gewählt

    Mitarbeiterwohnung oder Werkmietwohnung: Die Entscheidung wirkt über die gesamte Bindungsdauer. Sie hängt davon ab, wie das Unternehmen mit Personalwechsel und Leerstand umgehen will.

  5. Grundrisse am Bedarf vorbei

    Auszubildende brauchen andere Wohnungen als Familien. Die Wohnungsgrößen müssen zur Belegschaft passen – und zugleich zu den Vorgaben der Förderung.

Was wir beitragen

Vom Wohnungsbedarf zur bewilligten Förderung

Wir prüfen, welcher Teil Ihrer Belegschaft wohnberechtigt ist, bevor Sie planen. Wir bringen Unternehmen, Bauherr, Steuerberater und Bank an einen Tisch, rechnen die Varianten durch und begleiten den Antrag bis zur Zusage.

Das Ergebnis für Sie

  • Realistische Einschätzung, wie viele Beschäftigte wohnberechtigt sind
  • Passende Variante und Bindungsdauer für Ihr Unternehmen
  • Klare Rollen zwischen Unternehmen, Bauherr und Vermieter
  • Vollständiger Antrag in der Förderlinie Mitarbeiterwohnen
Häufige Fragen

Fragen zu Mitarbeiterwohnen

Muss das Unternehmen selbst bauen?

Nein. Gefördert wird der Bauherr oder Erwerber, der Wohnraum zugunsten der Beschäftigten eines oder mehrerer Unternehmen schafft. Das kann das Unternehmen selbst sein, aber auch ein Investor oder eine Wohnungsgesellschaft.

Brauchen die Beschäftigten einen Wohnberechtigungsschein?

Ja. Die Wohnungen dürfen nur an Beschäftigte vermietet werden, die zusätzlich einen gültigen Wohnberechtigungsschein haben. Das gilt bei Erst- und Wiedervermietung. Die Einkommensgrenzen orientieren sich am durchschnittlichen Verdienst, nicht an einer Armutsschwelle.

Können sich mehrere Unternehmen zusammenschließen?

Ja. Die Wohnungen können Beschäftigten mehrerer bestimmter Unternehmen vorbehalten werden. Gerade für mittelständische Betriebe ist das oft der Weg zu einem wirtschaftlichen Projekt.

Zählen Auszubildende und Leiharbeitskräfte als Beschäftigte?

Ja. Als begünstigte Beschäftigte gelten befristet und unbefristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Auszubildende.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Regelförderung beträgt 36 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, bezogen auf 30 Jahre Bindung und eine Mietabsenkung von 33 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete. Kürzere Bindung oder geringere Absenkung senken die Förderung proportional. Zusatzförderungen sind möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Mitarbeiterwohnung und Werkmietwohnung?

Bei der Werkmietwohnung ist das Mietverhältnis mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft, bei der Mitarbeiterwohnung nicht. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie das Unternehmen die Belegung langfristig steuern will.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind das Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022, die Merkblätter der L-Bank (Stand 20.10.2026) und die Angaben des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbestimmungen und die Entscheidung der L-Bank im Einzelfall.